AGB

Werbeagentur PR3000 e.U., Schemerlhöhe 300, 8076 Vasoldsberg,
Michael Raupenstrauch, Amtsgericht Graz: HRB , Ust.-Id.-Nr.: ATU63561639

  1. Geltung, Änderung, Vertragspartnerwechsel

    1. Alle Leistungen erbringt Werbeagentur PR3000 e.U. ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Werbeagentur PR3000 e.U. ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB unter Zustimmung jedes Vertragspartners zu ändern, sofern die Änderung für ihn zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
    3. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Vertragspartners oder, an Geschäftsabschlüssen, beteiligten Dritten werden zurückgewiesen.
    4. Werbeagentur PR3000 e.U. ist es gestattet, Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  2. Leistungspflichten

    1. Werbeagentur PR3000 e.U. behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu verändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder Werbeagentur PR3000 e.U. auf Grund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen der Werbeagentur PR3000 e.U., die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung als solche bezeichnet oder nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden. Werbeagentur PR3000 e.U. wird sich bemühen, bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen.
    2. Eine Gewährleistung der Verfügbarkeit angebotener Hosting-Dienste kann nicht erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall oder für bestimmte Leistungen Garantien gewährt werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von Werbeagentur PR3000 e.U. verursacht wurden bzw. nicht beeinflusst werden können, beeinträchtigt ist. Werbeagentur PR3000 e.U. und ihre Vertragspartner sind in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.
    3. Werbeagentur PR3000 e.U. hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
  3. Angebot und Vertragsschluss

    1. An schriftliche Angebote ist Werbeagentur PR3000 e.U., sofern im Angebot keine andere Frist benannt ist, 90 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
    2. Werbeagentur PR3000 e.U. behält sich das Eigentum an allen Vorleistungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Angebotsunterlagen behält sich Werbeagentur PR3000 e.U. uneingeschränkt vor.
    3. Online-Bestellungen stellen ein Angebot an Werbeagentur PR3000 e.U. für den Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Werbeagentur PR3000 e.U. senden, erhalten Sie eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei Werbeagentur PR3000 e.U. bestätigt. Diese Auftragsbestätigung stellt die Annahme Ihres Angebotes durch Werbeagentur PR3000 e.U. dar und informiert Sie über die durch Werbeagentur PR3000 e.U. zu erbringenden Leistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen. Ein Vertrag kommt erst mit Ihrer Bestätigung dieser Auftragsbestätigung zustande, sobald Sie als Kunde auf den Link in der Bestellbestätigung geklickt haben. Ab diesem Moment sind Sie zur vollen Nutzung der Applikationen befugt und erhalten per Mail Ihre Zugangsdaten zu den Onlinetools.
  4. Vertragspartnerpflichten

    1. Für sämtliche Inhalte, die der Vertragspartner auf dem Servernetzwerk der Werbeagentur PR3000 e.U. abrufbar hält oder speichert, ist der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden und auch von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er seine Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen der Werbeagentur PR3000 e.U. zur Verfügung stellt. Werbeagentur PR3000 e.U. ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
    2. Der Vertragspartner hat seine Zugangsdaten (Username und Passwort) sorgfältig aufzubewahren. Außerdem muss sichergestellt werden, dass diese Daten niemals Dritten zugänglich gemacht werden. Werbeagentur PR3000 e.U. übernimmt keine Haftung für Schäden durch in die Hände Dritter gelangter Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch solcher Daten ist dies der Werbeagentur PR3000 e.U. ohne Verzug mitzuteilen. Werbeagentur PR3000 e.U. macht darauf aufmerksam niemals den Kunden nach seinem Passwort zu fragen. Derartige Abfragen durch Dritte legen nahe, dass es sich um sogenannten Phishingversuche handelt. In einem solchen Fall informiert der Kunde Werbeagentur PR3000 e.U. über den Vorgang. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Vertragspartner ein Passwort erhält, welches der Identifizierung seiner Person gegenüber der Werbeagentur PR3000 e.U. bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis oder die Zahlungsabwicklung betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Vertragspartners verwenden, gelten gegenüber Werbeagentur PR3000 e.U. als vom Vertragspartner für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Werbeagentur PR3000 e.U. nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber der Werbeagentur PR3000 e.U. vollständig auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz. Er stellt die Werbeagentur PR3000 e.U. von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
    3. Der Vertragspartner ist im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung bei der Leistungserbringung verpflichtet. Er hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Vertragspartners verlängern die Bearbeitungszeit für die Werbeagentur PR3000 e.U. oder können im Extremfall dazu führen, die Leistungserbringung unmöglich zu machen.
    4. Der Vertragspartner hat jeglichen Mehraufwand zu tragen, der durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entsteht. Werbeagentur PR3000 e.U. wird den Vertragspartner rechtzeitig auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten und auf die Vergütungspflichtigkeit hinweisen. § 642 BGB bleibt unberührt.
    5. Erkennt einer der beiden Vertragspartner, dass das Pflichtenheft fehlerhaft, unvollständig oder objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird der jeweilige Vertragspartner den anderen hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen.
    6. Für sämtliche Inhalte, die der Vertragspartner auf dem Servernetzwerk der Werbeagentur PR3000 e.U. speichert und anbietet, ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Der Vertragspartner garantiert, dass die Inhalte nicht gegen Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen. Der Vertragspartner ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen der Werbeagentur PR3000 e.U. zur Verfügung stellt. Werbeagentur PR3000 e.U. ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
    7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (kein Postfach oder andere anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Vertragspartner versichert, dass alle an die Werbeagentur PR3000 e.U. mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Vertragspartner hat bei Änderungen seiner Daten, diese unverzüglich durch Mitteilung an Werbeagentur PR3000 e.U. per Post, Telefax oder E-Mail bekannt zu geben.
    8. Dem Vertragspartner obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Vertragspartner vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten der Werbeagentur PR3000 e.U..
  5. Leistungsänderungen

    1. Änderungswünsche des Vertragspartners im Hinblick auf den Vertragsgegenstand muss die Werbeagentur PR3000 e.U. nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, insbesondere nicht mit dem Pflichtenheft übereinstimmen. Der Vertragspartner hat die Mehraufwendungen, die der Werbeagentur PR3000 e.U. durch die Evaluierung des Änderungsverlangens entstehen, gesondert zu vergüten.
  6. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung und Einstellung der Leistung

    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit eines Vertrages 12 Monate. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Laufzeit verlängert sich ansonsten um jeweils 12 Monate, es sei denn, der Vertrag wird 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt. Diese Kündigungsfrist gilt auch bei allen weiteren Verlängerungen. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei e-mail oder Telefax genügen.
    2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die Werbeagentur PR3000 e.U. insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
      - der Vertragspartner befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug;
      - der Vertragspartner verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
      - der Vertragspartner beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
      Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für die Werbeagentur PR3000 e.U. unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall, bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter audiovisueller Inhalte.
    3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Werbeagentur PR3000 e.U. zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Sie kann sämtliche auf dem Servenetzwerk befindlichen Daten des Vertragspartners und seiner Community, einschließlich in den Postfächern befindliche E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Vertragspartners. Darüber hinaus ist die Werbeagentur PR3000 e.U. nach Beendigung des Vertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, Domains des Vertragspartners, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben oder zu behalten.
    4. Im Falle einer, auf schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners zurückzuführenden, Kündigung durch die Werbeagentur PR3000 e.U. ist die Werbeagentur PR3000 e.U. zur Abgeltung des entstandenen Ausfallschadens berechtigt, sämtliche Inhalte der durch den Vertragspartner betriebenen Sender einer Verwertung zuzuführen.
  7. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

    1. Die Sub-Level-Domains werden durch die Werbeagentur PR3000 e.U. bei Vertragsabschluss vergeben und nach dessen Ende wieder gelöscht. Sie können durch den Vertragspartner über den Vertragszeitraum hinaus nicht genutzt oder behalten werden. Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen die DENIC-Registrierungsrichtlinien.
    2. Bei der Beschaffung und Pflege von Domains wird die Werbeagentur PR3000 e.U. im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die Werbeagentur PR3000 e.U. hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
    3. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners beruhen, stellt der Vertragspartner die Werbeagentur PR3000 e.U., deren Erfüllungsgehilfen und die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete natürliche und juristische Personen frei.
    4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei einer Registrierung die Daten des Domaininhabers und des administrativen Kontakts zu benennen. Zu den Daten gehören die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mailadresse des Vertragspartners. Änderungen an diesen Daten hat der Vertragspartner der Werbeagentur PR3000 e.U. per Post oder Fax mitzuteilen.
    5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Werbeagentur PR3000 e.U. berechtigt, die Domains zum gekündigten Vertrag des Vertragspartners zu löschen. Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt keine Rückerstattung für bereits bezahlte Domaingebühren.
  8. Einschränkungen der Nutzung durch den Vertragspartner, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle im Rahmen der gesetzlichen Regeln vorgeschriebenen Angaben zu machen, insbesondere unter Einhaltung des Telemediengesetzes.
    2. Die aus den Sendenetzen abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf anderen Servern als denen der Werbeagentur PR3000 e.U. abgelegt sind und nur mittels einer über Werbeagentur PR3000 e.U. registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden.
    3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden.
    4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch Dienste, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Werbeagentur PR3000 e.U. ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte auszuschließen.
  9. Leistungsstörungen

    1. Für Leistungsstörungen ist die Werbeagentur PR3000 e.U. nur verantwortlich, soweit diese die von der Werbeagentur PR3000 e.U. zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Vertragspartners, bestehend aus den auf dem Servernetzwerk aufgespielten Daten, ist die Werbeagentur PR3000 e.U. nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der von Werbeagentur PR3000 e.U. zu erbringenden Leistungen beruht. Die Werbeagentur PR3000 e.U. ist ebenfalls nicht verantwortlich in Fällen, in denen der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von der Werbeagentur PR3000 e.U. verursacht wurden bzw. nicht beeinflusst werden können, beeinträchtigt ist. Werbeagentur PR3000 e.U. ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.
    2. Störungen hat die Werbeagentur PR3000 e.U. im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, derWerbeagentur PR3000 e.U. für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Vertragspartner der Werbeagentur PR3000 e.U. eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Vertragspartner Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 10.
    3. Wird die Funktionsfähigkeit des Servernetzwerkes auf Grund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder auf Grund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Vertragspartner hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist die Werbeagentur PR3000 e.U. von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, und behördliche Maßnahmen.
  10. Entgeltzahlung und -erhöhung, Aufrechnung

    1. Es ist dem Vertragspartner freigestellt, per Rechnung oder per Lastschrift zu zahlen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Vertragspartner ermächtigt den Anbieter, die vom Vertragspartner zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Vertragspartner angegebenen Kontos einzuziehen. Der Vertragspartner hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen.
    2. Werbeagentur PR3000 e.U. ist berechtigt, die vertraglichen Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 6%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Vertragspartners nicht. Stimmt der Vertragspartner der Entgelterhöhung nicht zu, so ist die Werbeagentur PR3000 e.U. zur Kündigung mit drei monatiger Frist berechtigt.
    3. Die Angebote der Werbeagentur PR3000 e.U. enthalten ein jeweils definiertes Inklusiv-Datentransfervolumen sowie ein Inklusiv-Storagevolumen pro Monat. Zusätzliche Volumina wird die Werbeagentur PR3000 e.U. im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit der Rechenzentren und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Vertragspartnern für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
    4. Mit Forderungen der Werbeagentur PR3000 e.U. kann der Vertragspartner nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Ansprüche gegen die Werbeagentur PR3000 e.U. sind nicht abtretbar.
  11. Nutzungsrechte, Schadensersatz, Vertragsstrafe

    1. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch die Werbeagentur PR3000 e.U. steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der vertraglich vereinbarten Zahlungen innerhalb der vertraglich vereinbarten oder auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung auf einem Konto der Werbeagentur PR3000 e.U..
    2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Vertragsverpflichtungen kann die Werbeagentur PR3000 e.U. vom Vertragspartner Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR fordern. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Die Vertragsstrafe darf insgesamt den Betrag von 15% der Jahresvergütung nicht überschreiten. Unabhängig davon steht es der Werbeagentur PR3000 e.U. frei, einen weitergehenden Schaden gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
    3. Soweit die Werbeagentur PR3000 e.U. von Dritten wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Vertragspartners in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Vertragspartner, die Werbeagentur PR3000 e.U. von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten der Werbeagentur PR3000 e.U..
  12. Referenz

    1. Die Werbeagentur PR3000 e.U. behält sich vor, sich selbst im Impressum des Vertragspartners zu erwähnen bzw. einen Link zu plazieren, der zu eigenen Webseiten oder Sendern führt. Die Werbeagentur PR3000 e.U. behält sich das Recht vor, die Internetseiten, Logos oder Werbebanner aller oder einzelner Vertragspartner als Referenz auf der eigenen Webseite und/oder in sonstigen Medien aufzuführen. Dieses Recht gilt über den Vertragszeitraum hinaus.
  13. Haftung, Verjährung und salvatorische Klausel

    1. Die Werbeagentur PR3000 e.U. leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur und ausschließlich in folgendem Umfang:
      - Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt bis zum Erreichen der jährlichen Vertragsgebühr.
      - Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet die Werbeagentur PR3000 e.U. in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Schadenersatzansprüche gegen die Werbeagentur PR3000 e.U. wegen Verzögerung der Leistung sind dabei auf insgesamt höchstens 20% des Rechnungswertes der betroffenen Vertragsgegenstände (Projektsumme) bzw. auf die Höhe des vom Vertragspartner zu entrichtenden Jahresentgelts beschränkt. Falls Verträge über beide Zahlungen existieren, gilt der höhere Betrag.
    2. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die Werbeagentur PR3000 e.U., gleich welcher Art, beträgt grundsätzlich ein Jahr.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Für die von der Werbeagentur PR3000 e.U. auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
    4. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Stand: 1.1.2009

 
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